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   BVerwG, 12.02.1996 - 9 B 586.95   

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https://dejure.org/1996,17942
BVerwG, 12.02.1996 - 9 B 586.95 (https://dejure.org/1996,17942)
BVerwG, Entscheidung vom 12.02.1996 - 9 B 586.95 (https://dejure.org/1996,17942)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Februar 1996 - 9 B 586.95 (https://dejure.org/1996,17942)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gestützt auf die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Beurteilung des Gesetzes zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit (StARegG) unter dem Aspekt der unzulässigen Entziehung der Deutschen Staatsangehörigkeit

Verfahrensgang

 
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  • BVerfG, 28.05.1952 - 1 BvR 213/51

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung der Deutschen

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1996 - 9 B 586.95
    In diesem Urteil ist im einzelnen dargelegt, daß der Gesetzgeber unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Mai 1952 - (BVerfGE 1, 322) mit der in § 1 Abs. 1 Buchst. d 1. StARegG getroffenen Regelung lediglich klarstellend die rechtswirksamen Einbürgerungen von deutschen Volkszugehörigen, die nach dem Krieg entweder aus Polen vertrieben wurden oder denen eine funktionell wirksame polnische Staatsangehörigkeit vorenthalten wurde, von den rechtsunwirksamen Einbürgerungen polnischer Volkszugehöriger abgegrenzt hat, die der polnische Staat nach dem Krieg wieder als polnische Staatsangehörige in Anspruch genommen hat.
  • BVerwG, 12.12.1995 - 9 C 113.95

    Staatsangehörigkeitsrecht: Verlust der Reichsangehörigkeit im Zusammenhang mit

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1996 - 9 B 586.95
    Diese Frage rechtfertigt die Zulassung der Revision jedoch nicht, weil sie im Anschluß an die Entscheidung vom 8. November 1994 - BVerwG 9 C 463.93 - (BVerwGE 97, 93) durch das dem Prozeßbevollmächtigten des Klägers bekannte, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmte Urteil vom 12. Dezember 1995 - BVerwG 9 C 113.95 - inzwischen im verneinenden Sinne abschließend geklärt ist.
  • BVerwG, 08.11.1994 - 9 C 463.93

    Staatsangehörigkeit - Volkszugehörigkeit

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1996 - 9 B 586.95
    Diese Frage rechtfertigt die Zulassung der Revision jedoch nicht, weil sie im Anschluß an die Entscheidung vom 8. November 1994 - BVerwG 9 C 463.93 - (BVerwGE 97, 93) durch das dem Prozeßbevollmächtigten des Klägers bekannte, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmte Urteil vom 12. Dezember 1995 - BVerwG 9 C 113.95 - inzwischen im verneinenden Sinne abschließend geklärt ist.
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